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UNSICHTBAR Claude (Web, App oder Claude Code) + Google-Konto

Deine Daten aus dem Netz holenmit Claude und Artikel 17 DSGVO.

Adresse, Handynummer, alte Accounts: Bei den meisten steht mehr im Netz, als sie je erlaubt haben. Das Gesetz ist auf deiner Seite — der Aufwand lag immer beim Schreiben der Anträge. Genau den übernimmt Claude. Hier sind die Prompts im Wortlaut, dazu das kostenlose Google-Tool, das dich warnt, sobald deine Daten neu auftauchen.

3. August 2026 Nachbauen: ~2 Stunden für den ersten Durchgang Einsteiger — du kopierst Prompts und verschickst Mails, kein Code

Du hast UNSICHTBAR kommentiert und den Link per DM bekommen? Genau richtig — das hier ist die komplette Anleitung aus dem Video.

Bevor du startest

Was du brauchst

  • Ein Claude-Zugang — der kostenlose reicht für den Einstieg. Bei vielen Treffern lohnt Pro, weil die Anträge viel Text erzeugen.
  • Ein Google-Konto (für Schritt 5, „Ergebnisse über dich“ — gratis und in Deutschland verfügbar).
  • Eine Mailadresse zum Versenden der Anträge. Am besten nicht deine Hauptadresse, sondern eine, die du dafür anlegst.
  • Etwa zwei Stunden für den ersten Durchgang. Das Nachfassen kommt in den Wochen danach dazu.
01 Schritt

Schritt 1 — Finde heraus, was überhaupt über dich im Netz steht

Bevor du etwas löschen lässt, brauchst du eine Bestandsaufnahme. Google drei Dinge, jeweils in Anführungszeichen:

  • deinen vollständigen Namen
  • deine Mailadresse
  • deine Handynummer

Die Anführungszeichen sind wichtig — sie sagen Google, dass es genau diese Zeichenfolge finden soll. Geh die ersten drei Ergebnisseiten durch und mach von allem einen Screenshot, wo deine Daten auftauchen. Nicht bewerten, nicht sortieren — das macht gleich Claude.

Zwei Dinge, die viele vergessen: Such auch nach deinem Namen zusammen mit deiner Stadt, und schau bei haveibeenpwned.com nach, ob deine Mailadresse in Datenlecks aufgetaucht ist. Leck-Daten sind der Grund, warum manche Seiten Angaben über dich haben, die du nie irgendwo eingetragen hast.

02 Schritt

Schritt 2 — Lass Claude deine Treffer sortieren

Lade die Screenshots in einen Claude-Chat und schick diesen Prompt hinterher. Er ist der wichtigste des ganzen Guides, weil er aus einem Haufen Screenshots eine abarbeitbare Liste macht.

Sortier-Prompt
Ich räume meinen digitalen Fußabdruck auf. Im Anhang sind Screenshots meiner Google-Treffer zu meinem Namen, meiner Mailadresse und meiner Handynummer.

Sortiere alle gefundenen Einträge in diese vier Kategorien:
1. Datenhändler und Personensuchmaschinen (z. B. yasni, 11880, Das Telefonbuch)
2. Tote Accounts (Dienste, die ich nicht mehr nutze)
3. Alte Inhalte auf fremden Seiten (Vereins-, Uni-, Firmenseiten, Foren)
4. Behörden- und Presseinhalte

Gib mir eine Tabelle mit: Anbieter | Kategorie | welche Daten von mir sichtbar sind | wie leicht das löschbar ist | Priorität.

Sortiere nach Priorität: Was zeigt die sensibelsten Daten (Adresse, Telefonnummer) und ist am leichtesten löschbar?

Markiere bei Kategorie 4 ausdrücklich, dass diese Einträge in der Regel NICHT löschbar sind, und begründe kurz, warum.

Die vierte Kategorie ist bewusst dabei. Behörden- und Presseinhalte fallen nicht unter Artikel 17 — wenn Claude sie von Anfang an aussortiert, verschwendest du keine Zeit mit Anträgen, die abgelehnt werden.

03 Schritt

Schritt 3 — Lass die Löschanträge schreiben

Jetzt kommt der Teil, der früher Geld gekostet hat. Für jeden Anbieter aus Kategorie 1 bis 3 brauchst du ein formales Schreiben.

Löschantrag nach Artikel 17
Schreib mir für jeden Anbieter aus Kategorie 1 bis 3 einen formalen Löschantrag nach Artikel 17 DSGVO.

Vorgaben für jedes Schreiben:
- Anrede an den Datenschutzbeauftragten
- Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO
- Nenne konkret, welche Daten von mir dort sichtbar sind und auf welcher URL
- Verlange die Löschung sowie eine Bestätigung der Löschung
- Setze eine Frist von einem Monat unter Verweis auf Art. 12 Abs. 3 DSGVO
- Weise darauf hin, dass ich mich bei Nichtreaktion an die zuständige Aufsichtsbehörde wende
- Sachlicher Ton, keine Drohungen, keine Emotionen
- Platzhalter für meinen Namen und meine Kontaktdaten in eckigen Klammern

Gib mir am Ende eine Liste, an welche Mailadresse oder welches Kontaktformular ich das jeweils schicken muss.

Zwei Hinweise aus der Praxis: Trag deine Daten in die Platzhalter selbst ein, statt sie Claude zu geben — du musst deine Adresse nicht in einen Chat schreiben, damit ein Brief entsteht. Und prüf die Kontaktwege stichprobenartig nach, statt sie blind zu übernehmen.

Bei yasni brauchst du übrigens gar keinen Brief: Dort gibt es seit dem EuGH-Urteil einen direkten Löschdialog, über den du täglich mehrere Links entfernen lassen kannst. Nimm den Weg, wenn er da ist — er ist schneller.

04 Schritt

Schritt 4 — Nachfassen, wenn niemand antwortet

Die Frist ist ein Monat. Reagiert jemand nicht, ist das kein Ende, sondern der nächste Schritt.

Erinnerung mit Fristsetzung
Ich habe am [DATUM] einen Löschantrag nach Art. 17 DSGVO an [ANBIETER] geschickt und keine Antwort erhalten.

Schreib mir ein Erinnerungsschreiben, das:
- auf den ursprünglichen Antrag und das Datum verweist
- auf die abgelaufene Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO hinweist
- eine Nachfrist von 14 Tagen setzt
- ankündigt, dass ich danach Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einlege
- sachlich bleibt und keine Schadensersatzforderung enthält

Läuft auch die Nachfrist ab, kostet dich die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde nichts außer einer Mail. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem der Anbieter sitzt.

05 Schritt

Schritt 5 — Google „Ergebnisse über dich“ einrichten

Dieser Schritt dauert zehn Minuten, ist kostenlos und wirkt am schnellsten — trotzdem kennen ihn die wenigsten.

Geh in deinem Google-Konto auf die Seite Ergebnisse über dich. Dort trägst du die Daten ein, die dir wichtig sind: Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse. Danach schaltest du die Überwachung ein.

Ab dann passieren zwei Dinge. Google zeigt dir bestehende Suchtreffer, die diese Daten enthalten, und du kannst deren Entfernung direkt beantragen. Und Google meldet sich von allein, sobald deine Daten neu in der Suche auftauchen — genau das, was du sonst manuell alle paar Monate prüfen müsstest.

Der Unterschied zu Schritt 3 ist wichtig: Google entfernt den Treffer aus der Suche, die Seite selbst bleibt bestehen. Deshalb ersetzt dieser Schritt die Löschanträge nicht — er ergänzt sie und wirkt sofort, während die Anträge laufen.

06 Schritt

Schritt 6 — Einmal im Jahr wiederholen

Datenhändler kaufen Adressbestände regelmäßig neu ein. Auch wenn ein Anbieter dich sauber gelöscht hat, kann derselbe Eintrag nach sechs bis zwölf Monaten wieder auftauchen — das ist kein Fehler von dir, sondern das Geschäftsmodell.

Setz dir einen Termin in einem Jahr und lauf Schritt 1 bis 3 erneut durch. Der zweite Durchgang ist deutlich schneller, weil du die Liste schon kennst und die Anträge nur aktualisieren musst.

Wiedervorlage
Hier ist die Liste der Anbieter, bei denen ich vor einem Jahr die Löschung nach Art. 17 DSGVO durchgesetzt habe: [LISTE].

Ich habe erneut nach meinem Namen, meiner Mailadresse und meiner Handynummer gesucht. Im Anhang sind die aktuellen Screenshots.

Vergleiche mit der alten Liste und sag mir:
1. Welche Anbieter mich erneut listen (Wiederholungsfall)
2. Welche neu dazugekommen sind
3. Welche sauber geblieben sind

Schreib für die Wiederholungsfälle einen Antrag, der ausdrücklich auf die frühere Löschung verweist.

Wer bei einem Wiederholungsfall auf die frühere Löschung verweist, bekommt erfahrungsgemäß schneller eine Reaktion — die Firma weiß dann, dass sie den Vorgang schon einmal bearbeitet hat.

Erfolgs-Check

Das hast du danach

  • Eine vollständige Liste deiner Treffer, sortiert nach Datenhändlern, toten Accounts und alten Einträgen.
  • Fertige Löschanträge nach Artikel 17 DSGVO — pro Anbieter einer, mit Fundstelle und Frist.
  • Google-Überwachung aktiv: Du wirst benachrichtigt, sobald deine Adresse oder Nummer neu in der Suche auftaucht.
  • Einen Wiedervorlage-Termin, weil Datenhändler dich nach Monaten oft erneut listen.

Wie viele Treffer hattest du im ersten Durchgang? Kommentier beim Reel — mich interessiert die Bandbreite.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Löscht Claude meine Daten aus dem Internet?

Nein, und wer das behauptet, verkauft dir etwas. Claude kategorisiert deine Treffer, priorisiert sie und schreibt die formalen Löschanträge — also genau den Teil, für den du früher einen Anwalt gebraucht hättest. Der Zwang zum Löschen kommt aus dem Gesetz, nicht aus Claude. Verschicken und nachfassen musst du selbst.

Ist das wirklich legal — kann ich das einfach verlangen?

Ja. Artikel 17 DSGVO ist das „Recht auf Löschung“ und gilt für jeden, dessen Daten in der EU verarbeitet werden. Du musst dich nicht rechtfertigen und keinen Grund nennen. Die Firma muss dir innerhalb eines Monats antworten (Artikel 12 Absatz 3); bei komplexen Fällen darf sie auf drei Monate verlängern, muss dich darüber aber informieren.

Was, wenn eine Firma einfach nicht reagiert?

Dann schreibst du ein Erinnerungsschreiben mit Fristsetzung — dafür ist Prompt 4 unten da. Reagiert sie weiter nicht, kannst du dich kostenlos bei der Datenschutzbehörde beschweren: bei der Landesbehörde des Bundeslandes, in dem die Firma sitzt, oder beim BfDI. Das kostet dich nur eine Mail.

Verschwinde ich damit komplett aus dem Netz?

Nein — und das ist der ehrlichste Punkt hier. Behörden- und Presseinhalte bleiben, weil daran ein öffentliches Interesse besteht; ein Vereinsbericht oder ein Zeitungsartikel fällt nicht unter Artikel 17. Datenhändler kaufen Adressdaten regelmäßig neu ein und listen dich nach sechs bis zwölf Monaten oft wieder. Und alte Inhalte, die niemand löschen muss, verdrängst du nur langsam über eigene neuere Inhalte — das dauert Monate. Das realistische Ziel heißt: Du entscheidest, was leicht auffindbar ist.

Was macht das Google-Tool genau — und was nicht?

„Ergebnisse über dich“ entfernt Treffer mit deinen Kontaktdaten aus der Google-Suche und meldet dir neue. Wichtig: Es entfernt sie aus der SUCHE, es löscht nichts von der Webseite selbst. Die Seite existiert weiter, sie ist nur über Google nicht mehr zu finden. Deshalb ersetzt es die Löschanträge nicht, sondern ergänzt sie.

Muss ich alle sechs Schritte machen?

Nein. Schritt 1 bis 3 sind der Kern — Treffer sammeln, sortieren lassen, Anträge rausschicken. Schritt 5 (Google) dauert zehn Minuten und wirkt sofort, den würde ich nie auslassen. Schritt 4 und 6 brauchst du nur, wenn jemand nicht reagiert oder du es sauber wiederholen willst.

Welche Seiten sind in Deutschland überhaupt relevant?

Anders als in den USA sind es hier vor allem Personensuchmaschinen und Telefonverzeichnisse: yasni, 11880, Das Telefonbuch. Dazu kommen tote Accounts aus Foren und Shops sowie alte Einträge auf Vereins-, Uni- oder Firmenseiten. Bei yasni gibt es sogar einen direkten Löschdialog — dort brauchst du gar keinen Brief.

Jedes Video hat sein eigenes Keyword — du findest es im Video und in der Caption. Kommentier es, und die Anleitung landet automatisch in deinen DMs. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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